Panorama

Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und Familien
Alle Kassen und Selbstzahler

M.A. Sabrina Falk
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Verhaltenstherapie)

Liebe Eltern, liebe Jugendliche und Kinder,
herzlich willkommen auf meiner Seite!

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an.
Aktuell behandele ich Privatversicherte und Selbstzahler. Gesetzlich Versicherte können ab 01.10.2025 aufgenommen werden, bitte wenden Sie sich gerne bereits jetzt an mich, um zeitnah starten zu können.

Therapie:

Behandlungsangebot und Vorstellungsgründe

Ich biete eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie für (Klein-)Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr an.

Vorstellungsgründe und Psychotherapeutische Schwerpunkte in der Praxis

ein Behandlungskonzept orientiert sich an den aktuellen Leitlinien der DGKJP und ist verhaltenstherapeutisch, bindungsorientiert sowie entwicklungspsychologisch ausgerichtet.


Charakterisieren lässt es sich durch folgende Schwerpunkte:

  • Kindergartenalter (3 – 6 Jahre): Schwerpunkt Eltern-Kind-Therapie durch bindungs- und interaktionsfördernde Maßnahmen und Stärkung der elterlichen Erziehungsfähigkeit
  • Grundschul- und Schulalter (6 – 13 Jahre): Störungsschwerpunkte sind oftmals ADHS, Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens und (Schul-) Ängste, Zwänge und Depressionen
  • Adoleszenz (14 – 21 Jahre): Störungsschwerpunkte sind u.a. Ängste, Depressionen und psychosomatische Beschwerden sowie externalisierende Störungen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsfehlentwicklungen

Eine Vernetzung mit anderen Gesundheitsdienstleistern wie u.a. mit niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern sowie (Kinder-)Ärzten, aber auch mit Kindergärten, Schulen und gegebenenfalls mit Jugendhilfeeinrichtungen erweist sich als elementar wichtig, geschieht allerdings nur nach Zustimmung der Eltern bzw. des Jugendlichen. Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht!


Warum Therapie?

Jede/r Heranwachsende ist im Laufe des Entwicklungsweges mit vielerlei Herausforderungen und Hürden konfrontiert. Die meisten davon können dabei problemlos eigenständig überwunden werden. Doch nicht selten stellen sich auf diesem Weg auch solche Probleme in den Weg, welche trotz viel Kraft, Ausdauer und Unterstützung des familiären und sozialen Umfeldes nicht überwundern werden können, so dass eine gesunde Weiterentwicklung gebremst wird.

Was ist Verhaltenstherapie?

Und genau hier greift Verhaltenstherapie ein, deren Ziel es ist Entwicklung wieder in Gang zu bringen. Denn Verhaltenstherapie geht davon aus, dass (dysfunktionales) Verhalten gelernt, aber auch wieder verlernen werden kann.

Im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen Therapie werden Heranwachsende und ihre Familien also einerseits dabei begleitet, zu verstehen welche Verhaltens-/Denkweisen und „Werkzeuge“ zur Bewältigung der entstandenen Hürde hilfreich erscheinen und wie sie sich diese selbst oder mit Unterstützung des familiären/ sozialen Bezugssystems das „holen“, was sie brauchen um den anstehenden Entwicklungsschritte zu meistern. Andererseits versucht die Verhaltenstherapie, problematische und aufrechterhaltende Verhaltens-/Denkweisen abzubauen, die zu mehr Stress und Unzufriedenheit führen.

Neben konkreten Strategien für eine funktionalere Alltagsbewältigung stehen für die Heranwachsenden und ihre Familien insbesondere der Umgang mit zentralen Gedanken, Gefühlen und Bedürfnissen im Fokus.

Dies geschieht in der Kindertherapie vor allem im Spiel und im Austausch zwischen Kind-Eltern-Therapeutin, in der Jugendlichentherapie meist vermehrt durch Gespräche mit den Jugendlichen und ihrer Familie.

Anmeldung und Ablauf:

Anmeldung:

Aktuell sind Therapieplätze für Privatversicherte und Selbstzahler verfügbar. Gesetzlich Versicherte können seit 01.10.2025 aufgenommen werden. Therapieplatzanfragen bitte in der Telefonischen Sprechzeit Dienstags 12:00-12:50 oder Donnerstags 11:00-11:50 stellen. Aufgrund der zahlreichen Anfragen müssen diese nach Dringlichkeit vergeben und bearbeitet werden.

 

Ablauf eines Erstgesprächs

Im Erstgespräch berichten der Heranwachsende bzw. seine Bezugspersonen über die Probleme und Beschwerden. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte die Krankenversicherungskarte des Kindes/Jugendlichen, den ausgefüllten Anmeldebogen mit Unterschriften ALLER Sorgeberechtigten, ggf. Berichte / Vorbefunde von Vorbehandlern in Kopie, das gelbe Untersuchungsheft (U-Heft) und Schulzeugnisse des Kindes/Jugendlichen mit.
Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie im Erstgespräch in der Praxis.
Es wird keine Überweisung von Kinder- / Jugendärzten oder Kinder- / Jugendpsychiatern benötigt.

 

Ablauf einer Einzeltherapie:

Im Regelfall findet wöchentlich eine Therapiestunde von 50min mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen statt. Zusätzlich dazu sind, je nach Bedarf, regelmäßige Eltern-/ und/oder Familiengespräche vorgesehen. Bei bestimmten psychischen Störungen kann es vorkommen, dass mehrere Behandlungsstunden pro Woche angesetzt werden.
Psychotherapeutische Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen dienen einem ersten gegenseitigen Kennenlernen, einer ersten diagnostischen Einordnung sowie der Erfassung der Therapieziele und des Behandlungsplans. Darüber hinaus findet eine Aufklärung über den Ablauf, die Möglichkeiten sowie die „Nebenwirkungen“ von Therapie statt. In diesen Anfangssitzungen wird ebenfalls überprüft ob die Beziehung zwischen Therapeutin und der Familie stimmt und sich Heranwachender und Therapeutin wohlfühlen, um eine Richtlinientherapie zu beginnen. Anschließend wird mit therapeutischen Interventionen begonnen, hierbei ist die aktive Mitarbeit sowohl von den Kindern/Jugendlichen als auch die Beteiligung der Bezugsperson/en zentral, bei fehlender Compliance kann die Therapie von der Therapeutin vorzeitig beendet werden.
Frequenz und Dauer der Psychotherapie hängen vom jeweiligen Störungsbild und der Lebenssituation des Heranwachsenden ab. Man unterscheidet prinzipiell zwischen Kurzzeit- und Langzeittherapien.

Kosten:

Bei Gesetzlichversicherten übernimmt die Krankenkasse im Regelfall die Kosten für Psychotherapien nach den Psychotherapie-Richtlinien. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenasse, sodass für Sie keine Kosten entstehen. Allerdings ist dies davon abhängig, ob in der Vergangenheit schon Therapien stattgefunden haben und übernommen wurden – Dies muss bei Therapieanmeldung zwingend angegeben werden! Zur Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse wird ihre Zustimmung und Unterschrift benötigt.

Bei Privatversicherten oder Beihilfeberechtigten übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Behandlung von Psychotherapien nach den Psychotherapie-Richtlinien. Die Kostenabrechnung erfolgt ausschließlich nach den Regeln der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt je nach Aufwand zwischen 131,15 €- 153,00 €. Die Abrechnung erfolgt jedoch zunächst über Sie privat und wird ihnen dann im von Ihnen im vereinbarten Versicherungsumgang von ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Dies beutet: Unabhängig von der Höhe der (Teil-) Erstattung durch Ihre Krankenkasse entsteht eine unmittelbare Honorarverpflichtung gegenüber der Praxis persönlich in voller Höhe. Therapiekosten werden dabei leider nicht immer in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen. Zur Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse wird ihre Zustimmung und Unterschrift benötigt.

Bitte klären Sie eigenverantwortlich vorab, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernimmt.


Als Selbstzahler ist Therapie ohne Einbezug der Krankenkasse möglich, hier erfolgt ebenfalls eine private Abrechnung gemäß GOP (à 50 Minuten beträgt dies je nach Aufwand zwischen 131,15 €- 153,00 €).


Zusätzlich vereinbaren der/die Patient/in bzw. der/die Sorgeberechtigte/n und die Psychotherapeutin bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens 24 Stunden vorher per Email oder Telefon abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig wird der/dem Patenten/in bzw. dem/den Sorgeberechtigten 100€ des der Psychotherapeutin zustehenden Honorars in Rechnung gestellt (bereits ab der 1.Sprechstunde gültig). Dieses Ausfallhonorar hat der/die Patient/in bzw. der/die Sorgeberechtigte/n unabhängig von der Art der Versicherung selbst zu tragen. Eine Kostenübernahme durch die private oder gesetzliche Krankenkasse oder die Beihilfe ist in diesem Fall nicht möglich.

Über mich:

Sabrina Falk

Mein Name ist Sabrina Falk (geb. Schweiger), geboren in München und aufgewachsen in der Gemeinde Berg.

Nach meinem Abitur studierte ich 2009-2014 an der LMU München in Pädagogik & Psychologie (B.A.) sowie Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement (M.A.). Bereits während des Studiums absolvierte ich ein Praktikum in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des kbo Heckscher-Klinikum, Abteilung Rottmannshöhe und arbeitete als Wissenschaftliche Hilfskraft des Lehrstuhls, im Rahmen meiner Masterarbeit an folgendem Thema: „Elterliches Erziehungsverhalten als Einflussfaktor kindlicher Entwicklung‘ (Datengrundlage: Pairfam-Studie)“.

Meine fünfjährige berufsbegleitende Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin absolvierte ich am Centrum für integrative Psychotherapie (CIP) in München (2015 – 2019). Während dieser Zeit war ich in unterschiedlichen Einrichtungen tätig. Beispielsweise an der Institutsambulanz Centrum für Integrative Psychotherapie (CIP), in einer sozialpsychiatrischen Praxis in Starnberg, sowie in der Klinik Hochried für Kinder- und Jugendpsychiatrie bei Murnau.

Im November 2019 erteilte mir die Regierung von Oberbayern meine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie. Es folgte der Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung.
Seit 2020 arbeite ich als angestellte approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT) in einem Münchner MVZ für Psychotherapie. Hier behandele ich Heranwachsende aller Altersgruppen und mit allen Störungsbildern. Parallel befinde ich mich zudem in der Zusatzweiterbildung zum Erwerb der Gruppentherapiezulassung.

Seit August 2025 behandele ich zudem Patient*innen in meiner Privatpraxis in der Gemeinde Berg. Ab 01.10.2025 bin ich für den Planungsbereich im Landkreis Starnberg zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit ermächtigt.

Ich bin Mitglied bei der Bayerischen Psychotherapeuten Kammer und bei der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung.

Kontakt und Anfahrt

Adresse

SABRINA FALK
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Perchastraße 3a · 82335 Berg
Tel.: 0155- 650 550 20
E-Mail: praxis@kjp-falk.de
www.kjp-falk.de

Anfahrt

Die Praxis erreichen Sie ganz bequem mit dem Bus (u.a. 961, 975, X970, 974, 974) – Haltestelle „Berg, Grafstraße“ Von dort sind es nur ein paar Meter zu Fuß.

Für die Anfahrt mit dem Auto gibt es Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen (u.a. Perchastraße, Grafstraße oder Etzalstraße).

Die Praxis befindet sich links neben dem Rewe Eingang im 1.Stock der Perchastraße 3a (Klingelschild: Arztpraxis). Der Zugang zur Praxis ist nicht barrierefrei.